Schießordnung Kreisschützenfest

Schießordnung

für das Vogelschießen der Jungschützenkönige und der Schützenkönige des
Kreisschützenbundes Brilon e.V. anlässlich des Kreisschützenfestes.

Standaufsicht

Der amtierende Kreisschießmeister und die Schießaufsicht des ausrichtenden Vereins
sind für den ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens verantwortlich.

Gewehre und Munition

Der Ausrichter stellt die für den Vogelschießstand zugelassenen Gewehre und die
entspechende Munition, damit unter gleichen Voraussetzungen geschossen wird.

Anschlagart

Stehend aufgelegt in den vorgeschriebenen Gewehrhalterungen.

Schießberechtigung

Zum Schießen sind nur die amtierenden Jungschützenkönige oder Schützenkönige,
(keine Vizekönige oder Stellvertreter) berechtigt, wobei das Mindestalter der
Jungschützenkönige 16 Jahre beträgt. Da Minderjährige mitschießen dürfen, ist bei der
Anmeldung zum Schießen der Jungschützenkönige die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Schusszahl

Ein Schuss auf den Vogel in ständiger Reihenfolge. Die Festlegung der Reihenfolge
der Schützen erfolgt durch Auslosung nach Abschluss der Anmeldung.
Wer nach zweimaligem Aufruf zum Schießen nicht antritt, wird von der weiteren
Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

Wertung

Kreisschützenkönig bzw. Kreisjungschützenkönig ist, wer den letzten Rest des
Vogels abschießt. Wer die Krone abschießt, ist Stellvertretender Kreisschützenkönig.
Falls sich bei der Durchführung des Schießens Zweifelsfragen oder Unklarheiten
ergeben, entscheidet der Kreisschießmeister im Einvernehmen mit der verantwortlichen Schießaufsicht.

Schießgebühr

Für die Teilnahme an den Schießdurchgängen ist ein Beitrag von 10,00 Euro je
Teilnehmer zu entrichten. Der Betrag ist bei der Anmeldung in bar zu zahlen.

Der Kreisvorstand