Kreisschützenbund Brilon e.V.
Aufgaben, Rechte und Verpflichtungen
eines Kreisjungschützenkönigs
im Kreisschützenbund Brilon e.V.
1.Grundsätzliches
Als Kreisjungschützenkönig des Kreisschützenbundes Brilon e.V. wird der Schütze bezeichnet, der beim Kreisjungschützenschießen anlässlich des Kreisschützenfestes, den letzten Rest des Kreisjungschützenvogels abschießt. Der Kreisschießmeister ist für die ordnungsgemäße Überprüfung dieses Verfahrens zuständig.
2.Aufgaben
Der Kreisjungschützenkönig hat während seiner 3-jährigen Amtszeit die Aufgabe, den Kreisschützenbund Brilon e.V., hier insbesondere die Kreisjungschützen, in würdiger und angemessener Form nach außen hin zu vertreten. Dieses findet grundsätzlich in Absprache mit dem Vorstand des Kreisschützenbundes Brilon statt, ein Auftritt erfolgt immer mit Vorstandsmitgliedern
3.Rechte
Der Kreisjungschützenkönig des Kreisschützenbundes Brilon ist Mitglied des Vorstandes und hat ein Stimmrecht. Er nimmt an den Vorstandssitzungen teil und wird in die Vorstandsarbeit eingebunden.
4.Verpflichtungen
- Der Kreisjungkönig hat Diskretion zu wahren über Informationen und Angelegenheiten, die ihm bei Besprechungen und/oder Kreisvorstandssitzungen zugänglich werden.
- Er nimmt an allen offiziellen Veranstaltungen (zumindest Jubelfeste angeschlossener Vereine und Jahresabschluss) des Kreisschützenbundes Brilon in Begleitung mindestens eines Kreisvorstandsmitgliedes, gem. eigener Einteilung im April jeden Jahres, teil.
- Während dieser offiziellen Veranstaltungen hat er die Schützentracht seines Heimatvereines mit der ihm überlassenen Kreiskönigskette des Kreisschützenbundes Brilon zu tragen.
- Die ihm überlassene Kreiskönigskette ist von ihm pfleglich zu behandeln. Reparaturen und Reinigung der Kreiskönigskette erfolgt nach Absprache mit dem Kreisgeschäftsführer. Für die Aufbewahrung der Kreiskönigskette erhält er eine Schatulle, die ebenfalls pfleglich zu behandeln ist.
- Nach Beendigung seiner Amtszeit wird auf Kosten des Kreisschützenbundes Brilon eine Erinnerungsplakette mit Gravur an der Kreiskönigskette angebracht.
- Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Kreiskönigskette haftet der Kreisjungschützenkönig für den entstandenen Schaden. Hierzu sollte er mit seiner Hausratversicherung eine entsprechende Regelung treffen.
- Eine Teilnahme an den Veranstaltungen des Kreisschützenbundes Brilon ist nicht mit einer finanziellen Verpflichtung des Kreisjungschützenkönigs verbunden. Getränke werden im Rahmen einer gemeinsamen Sammlung finanziert und bezahlt.
- Der Kreisjungschützenkönig wird im 1.Jahr seiner Amtszeit, in der er noch König seines Heimatvereines ist, an einem Tag seiner Wahl vom Kreisvorstand besucht und begleitet. Die Regularien hierzu sind mit dem Vorstand abzusprechen. Weitere Einladungen seitens des Kreisjungschützenkönigs sind nicht vorgegeben, liegen jedoch in eigenem Ermessen des Kreisjungschützenkönigs.
- Wird eine Teilnahme am Bundes- und/ oder Europaschützenfest oder anderenüberregionalen Veranstaltungen erwünscht, so ist dieses mit dem Kreisvorstand abzusprechen. Auch hier besteht keinerlei Teilnahmeverpflichtung seitens des Kreisjungschützenkönigs.
- Um auch nachfolgenden Kreisjungschützenkönigen die Möglichkeit zu geben, die Würde eines Kreisjungschützenkönigs zu erwerben, wird gebeten, von eigenen Festivitäten abzusehen. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, so ist dieses mit dem Kreisvorstand abzusprechen.
- Nach Ablauf seiner Amtszeit erhält der Kreisjungschützenkönig einen Kreisjungschützenorden, der in sein Eigentum übergeht.
Oberschledorn 10.Mai 2018