Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
Wie angekündigt hat das Land NRW nun definiert, welche Großveranstaltungen zunächst bis zum 31.12.2020 untersagt sind. In der anhängenden Verordnung sind in § 13 Absatz 4 Ziffer 3 auch explizit Schützenfeste genannt.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (als pdf)