Aktuelle Verordnung zum Coronavirus ab 02. November 2020

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

 

Wie angekündigt hat das Land NRW nun definiert, welche Großveranstaltungen zunächst bis zum 31.12.2020 untersagt sind. In der anhängenden Verordnung sind  in § 13 Absatz 6 Ziffer 3 auch explizit Schützenfeste genannt.

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (als pdf)

Gott schütze euch und bleibt gesund!

Mit freundlichen Schützengrüßen
Kreisschützenbund Brilon e.V.
Jürgen Dessel

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