Corona-Virus: HSK-Inzidenzwert überschreitet den Wert von 50 Neuinfektionen

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

 

Der Hochsauerlandkreis hat bei der 7-Tage-Inzidenz die Stufe von mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit einem Wert von 52,7 überschritten. Grund hierfür ist, dass es mit Stand von Freitag, 23. Oktober, 9 Uhr, 43 Neuinfizierte gibt.

Der Hochsauerlandkreis ist deshalb verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Amtlichen Bekanntmachungen gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen und übernimmt deren Regelungen der zweiten Gefährdungsstufe für den Inzidenzwert ab 50.

Folgende Regelungen und Maßnahmen gelten einen Tag nach der Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung, also ab Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr:

· Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

· Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legt der Kreis im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden ausdrücklich fest. Für die die Städte Arnsberg und Sundern wird es in der Allgemeinverfügung Regelungen geben.

· Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen verabreden. Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.

· Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.

· An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.

· In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Quelle: u.a. Hochsauerlandkreis

Gott schütze euch und bleibt gesund!

Mit freundlichen Schützengrüßen
Kreisschützenbund Brilon e.V.
Andreas Raue

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