Zahlung der Mitgliedsbeiträge 2025

Zahlung der Mitgliedsbeiträge 2025

30. September 2025

§ 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder)

Die Schützenorganisationen haben von der Kreisversammlung festgesetzten Beiträge und Umlagen zu bezahlen. Diese sind bis zum 30.09. eines jeden Jahres zu entrichten.

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