Leitfaden Kreisschützenkönig

 

Kreisschützenbund Brilon e.V.

Aufgaben, Rechte und Verpflichtungen

eines Kreisschützenkönigs 

im Kreisschützenbund Brilon e.V.

 

1.Grundsätzliches

Als Kreisschützenkönig des Kreisschützenbundes Brilon e.V. wird der Schütze bezeichnet, der beim Kreisschützenschießen anlässlich des Kreisschützenfestes, den letzten Rest des Kreisschützenvogels abschießt. Der Kreisschießmeister ist für die ordnungsgemäße Überprüfung dieses Verfahrens zuständig.

2.Aufgaben

Der Kreisschützenkönig hat während seiner 3-jährigen Amtszeit die Aufgabe, den Kreisschützenbund Brilon e.V., in würdiger und angemessener Form nach außen hin zu vertreten. Dieses findet grundsätzlich in Absprache mit dem Vorstand des Kreisschützenbundes Brilon statt, ein Auftritt erfolgt immer mit Vorstandsmitgliedern.

3.Rechte

Der Kreisschützenkönig des Kreisschützenbundes Brilon ist Mitglied des Vorstandes und hat ein Stimmrecht. Er nimmt an den Vorstandssitzungen teil und wird in die Vorstandsarbeit eingebunden.

4.Verpflichtungen

  • Der Kreiskönig hat Diskretion zu wahren über Informationen und Angelegenheiten, die ihm bei Besprechungen und/oder Kreisvorstandssitzungen zugänglich werden.
  • Er nimmt an allen offiziellen Veranstaltungen (zumindest Jubelfeste angeschlossener Vereine und Jahresabschluss) des Kreisschützenbundes Brilon in Begleitung mindestens eines Kreisvorstandsmitgliedes, gem. eigener Einteilung im April jeden Jahres, teil.
  • Während dieser offiziellen Veranstaltungen hat er die Schützentracht seines Heimatvereines mit der ihm überlassenen Kreiskönigskette des Kreisschützenbundes Brilon zu tragen.
  • Die ihm überlassene Kreiskönigskette ist von ihm pfleglich zu behandeln. Reparaturen und Reinigung der Kreiskönigskette erfolgt nach Absprache mit dem Kreisgeschäftsführer. Für die Aufbewahrung der Kreiskönigskette erhält er eine Schatulle, die ebenfalls pfleglich zu behandeln ist.
  • Nach Beendigung seiner Amtszeit wird auf Kosten des Kreisschützenbundes Brilon eine Erinnerungsplakette mit Gravur an der Kreiskönigskette angebracht.
  • Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Kreiskönigskette haftet der Kreisschützenkönig für den entstandenen Schaden. Hierzu sollte er mit seiner Hausratversicherung eine entsprechende Regelung treffen.
  • Eine Teilnahme an den Veranstaltungen des Kreisschützenbundes Brilon ist nicht mit einer finanziellen Verpflichtung des Kreisschützenkönigs verbunden. Getränke werden im Rahmen einer gemeinsamen Sammlung finanziert und bezahlt.
  • Der Kreisschützenkönig wird im 1.Jahr seiner Amtszeit, in der er noch König seines Heimatvereines ist, an einem Tag seiner Wahl vom Kreisvorstand besucht und begleitet. Die Regularien hierzu sind mit dem Vorstand abzusprechen. Weitere Einladungen seitens des Kreisschützenkönigs sind nicht vorgegeben, liegen jedoch in eigenem Ermessen des Kreisschützenkönigs.
  • Wird der Kreisschützenkönig durch eine Kreisschützenkönigin während seiner Amtszeit begleitet, so kann diese an allen offiziellen Veranstaltungen, die der Kreisschützenkönig besucht, teilnehmen. Die Begleitung in Festzügen im Ornat oder auch ohne Ornat, aber mit Krone, sollte der Kreisschützenkönigin freigestellt sein. In jedem Fall erfolgt die Teilnahme ohne Hofstaat. Die Kreisschützenkönigin trägt als äußeres Zeichen ihrer Würde an offiziellen Veranstaltungen ihre Königskette.
  • Die Kreisschützenkönigin benötigt während der Begleitung des Kreisschützenkönigs einmalig ein Königinnenkleid. Dieses hat sie im großen Festzug anlässlich des Kreisschützenfestes im Jahr der Erlangung der Kreiskönigswürde zu tragen. Ansonsten bestehen ihrerseits keine finanziellen Verpflichtungen.
  • Die Kreisschützenkönigin gehört zu dem Kreis der Damen des Kreisvorstandes und wird zu allen Veranstaltungen eingeladen.
  • Wird eine Teilnahme am Bundes- und/ oder Europaschützenfest oder anderenüberregionalen Veranstaltungen erwünscht, so ist dieses mit dem Kreisvorstand abzusprechen. Auch hier besteht keinerlei Teilnahmeverpflichtung seitens des Kreisschützenkönigs.
  • Um auch nachfolgenden Kreisschützenkönigen die Möglichkeit zu geben, die Würde eines Kreisschützenkönigs zu erwerben, wird gebeten, von eigenen Festivitäten abzusehen. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, so ist dieses mit dem Kreisvorstand abzusprechen.
  • Nach Ablauf seiner Amtszeit erhält der Kreisschützenkönig einen Kreiskönigsorden und die Kreisschützenkönigin eine Erinnerungsmedaille, Beide gehen in das Eigentum derjenigen über.

 

Oberschledorn 10.Mai 2018