Virtuelle Mitgliederversammlung sind nun rechtlich abgesichert

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

der Bundestag hat gestern Abend das neue Jahressteuergesetzt: Stärkung des Ehrenamtes für das Jahr 2020 beschlossen. Mit der Zustimmung des Bundesrates am morgigen Tage, können die gemeinnützigen Vereine ab den 01.01.2021 anders planen.

die Durchführung virtueller Mitgliederversammlung (MV) und die Verschiebung der Versammlung werden mit Änderung der Sonderregelungen zur Corona-Pandemie erleichtert. Der Bundesrat hat die Änderung des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG) gebilligt (Drucksache 761/20). Die Neuregelung enthält zwei Änderungen zum Vereinsrecht:

Virtuelle Mitgliederversammlungen werden rechtlich abgesichert.
Die Möglichkeit zur Verschiebung der MV wird gesetzlich klargestellt.

http://www.vereinsknowhow/kurzinfos/GesRuaCOVBekG.html
Quelle: www.vereinsknowhow.de

Mit freundlichen Schützengrüßen
Kreisschützenbund Brilon e.V.
Jürgen Dessel

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