Stärkung des Ehrenamtes – Jahressteuergesetzt 2020

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

der Bundestag hat gestern Abend das neue Jahressteuergesetzt: Stärkung des Ehrenamtes für das Jahr 2020 beschlossen. Mit der Zustimmung des Bundesrates am morgigen Tage, können die gemeinnützigen Vereine ab den 01.01.2021 anders planen.

Neben der Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro wird auch die vom KSB Brilon mehrfach angestoßenen Erhöhungen der Freigrenze für die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben.

Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, unterliegt die hieraus erzielten Einnahmen eines gemeinnützigen Verein der Körperschaftssteuer. Dies gilt jedoch nur, wenn die Einnahmen die Freigrenze (ab 2021) von 45.000 Euro im Jahr übersteigen. Bruttoeinnahmen bis zu dieser Freigrenze sind körperschafts- und gewerbesteuerfrei.

Ferner wird die Ehrenamtspauschale von derzeit 720 Euro auf 840 Euro erhöht.

Sicherlich ist nach der diesjährigen Corona-Kirse mache Vereinskasse nicht mehr so gefüllt. Trotzdem bietet das neue Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes einige wunderbare Option für die Zukunft an. Schließlich hoffen wir alle, dass das Vereinsleben im Laufe des Jahres 2021 wieder weiter geht und wir unsere Schützenfest und Veranstaltung durchführen können.

Vereine und Steuern 2021 (als pdf)
Faktenblatt CDU/CSU (als pdf)

Gott schütze euch und bleibt gesund!

Mit freundlichen Schützengrüßen
Kreisschützenbund Brilon e.V.
Jürgen Dessel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*