Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
Wie angekündigt hat das Land NRW nun definiert, welche Großveranstaltungen zunächst bis zum 31.10.2020 untersagt sind. In der anhängenden Verordnung sind in § 13 Absatz 4 Ziffer 3 auch explizit Schützenfeste genannt. Zwar gibt es darüber hinaus noch keine Regelung, aber viele Fachleute gehen davon aus, dass diese Vorgaben bezüglich der Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen auch über den 01.09.2020 hinaus Bestand haben, so dass auch Verlegungen der Feste in den September oder Oktober nach heutigem Sachstand keine Lösung scheinen.
Wir müssen uns wohl mit dem Gedanken abfinden, dass es dieses Jahr tatsächlich keine Schützenfeste geben wird.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (als pdf)